1. Dienstausführung

Die WDU Dienstleistung GmbH verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. §34a GewO, werden eingehalten. Änderungen zum bestehenden Auftrag/ Vertrag sind der WDU Dienstleistung GmbH 24 Stunden vor Dienstantritt anzuzeigen. Die Einzelaufgaben zum Auftrag/ Vertrag sind in einer Dienstanweisung geregelt, die vor Auftragsbeginn mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wird. Die Dienstanweisung wird vom Auftraggeber schriftlich bestätigt und ist Bestandteil des Auftrages/ Vertrages. Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung bedürfen der Schriftform.

2. Personal

Die WDU Dienstleistung GmbH erbringt Ihre Tätigkeit als Dienstleistungsunternehmen und bedient sich ihrer Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen bei der WDU Dienstleistung GmbH. Abweichend ist der Auftraggeber bei Gefahr im Verzuge berechtigt, den Mitarbeitern der WDU Dienstleistung GmbH Weisungen zu erteilen. Resultieren aus der Befolgung der vom Auftraggeber erteilten Weisungen Schäden, übernimmt die WDU Dienstleistung GmbH keine Haftung. Sind durch die Befolgung der Weisungen durch den Auftraggeber Schäden entstanden, so ist der Auftraggeber gegenüber der WDU Dienstleistung GmbH im Innenverhältnis verpflichtet, die WDU Dienstleistung GmbH von etwaiger Haftung freizustellen. Das eingesetzte Personal ist zur Verschwiegenheit über dienstliche und persönliche Vorgänge und Einrichtungen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt werden, arbeitsvertraglich verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Auflösung des Arbeitsvertrages sowie des Auftrages/ Vertrages weiter.

3. Beistellungen

Die für die Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Räumlichkeiten, Schlüssel, Code Karten oder Tip- Keys usw. sind der WDU Dienstleistung GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie der Begehung des Objektes alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden.

4. Unterbrechung

Bei Krieg, Streiks, Demonstrationen, Notstand und allen anderen Fällen höherer Gewalt, die eine vertrags-/auftragsgerechte Dienstleistungsausführung nicht zulassen, ist die WDU Dienstleistung GmbH vorübergehend zur Unterbrechung der Dienstleistung befugt. Über derartige Unterbrechungen der Dienstleistung wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich informiert.

5. Beanstandungen

Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten im Rahmen der beauftragten Leistungen beziehen, sind der WDU Dienstleistung GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen, zwecks Abhilfe schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

6. Notfallvorschriften/ Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber gibt der WDU Dienstleistung GmbH schriftlich die Anschriften, Telefonnummern und die Reihenfolge der im Falle einer Gefährdung der Personen oder des Objekts (auch nachts) telefonisch zu benachrichtigenden Personen, vor Auftragsbeginn, an. Kann durch die WDU Dienstleitung GmbH im Ereignisfall kein Ansprechpartner kontaktiert werden, ist die WDU Dienstleistung GmbH berechtigt eigenständig Maßnahmen einzuleiten. Alarmservice/ Revier und Streifendienst: A) äußere Sicherheit des Objektes ist gewährleistet, 3 Revierkontrollen pro Tag bis zum Zeitpunkt, dass ein Ansprechpartner erreicht wird oder bis zum Eintreffen der Mitarbeiter des Auftraggebers. B) äußere Sicherheit des Objektes ist nicht gewährleistet, Separatbewachung bis zum Zeitpunkt, dass ein Ansprechpartner erreicht wird oder bis zum Eintreffen der Mitarbeiter des Auftraggebers. Datenänderungen, wie z. B. Ansprechpartner, Rufnummern, Zugangscode, Schlüssel etc. müssen innerhalb von 24 Stunden durch den Auftraggeber der WDU Dienstleistung GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Dies gilt für alle beauftragten Leistungen durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach und es entstehen der WDU Dienstleistung GmbH dadurch Kosten, trägt diese der Auftraggeber. Für dadurch entstehende Schäden übernimmt die WDU Dienstleistung GmbH keine Haftung.

7. Preisvereinbarungen

Der Preisvereinbarung liegt der für die vertraglich vereinbarte Leistung gültige Lohntarifvertrag im Bundesland der Leistungserbringung zugrunde. Bei Eintritt tariflicher Lohn- oder erheblicher anderer Kostensteigerungen erhöhen sich die im bestehenden Auftrag/ Vertrag vereinbarten Preise im gleichen Prozentsatz. Die Preisänderung bedarf der schriftlichen Mitteilung. Sie tritt mit dem Tag der gesetzlichen oder tariflichen Änderung in Kraft.

8. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Dienstleistung hat sofort zum Fälligkeitstermin ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der WDU Dienstleistung GmbH nebst Haftung, ohne das der Auftraggeber von der Zahlung für diese Zeit oder vom Auftrag/ Vertrag entbunden ist. Bei verspäteter Zahlung behält sich die WDU Dienstleistung GmbH vor, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.

9. Haftung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Eigenschaften und den Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers. Die WDU Dienstleistung GmbH ist versichert für:

Personenschäden 5.200.000 €
Sachschäden 5.200.000 €
Abhandenkommen bewachter Sachen 600.000 €
Vermögensschäden 300.000 €
Schlüsselschäden 600.000 €
(an zur Bewachung überlassener Sachen)

Auf Wunsch können die angegebenen Haftungsbeträge gegen Mehrkosten erhöht werden. Jeder Schadensfall ist dem Aufragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Die WDU Dienstleistung GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Fehler an Einrichtungen der Telekommunikationsunternehmen auftreten. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Arbeiten der Telekommunikationsunternehmen bzw. deren Beauftragte entstehen. Alle Beistellungen durch den Auftraggeber, welche die WDU Dienstleistung GmbH für die Auftragsausführung übergeben bekommt, müssen vor Auftragsbeginn bzw. mit Übergabe, schriftlich sowie mit Zustand der Beistellung dokumentiert werden. Anderenfalls wird durch die WDU Dienstleistung GmbH keine Haftung übernommen.

10. Kündigung

Aufträge/ Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Vertragsdauer ist im Dienstleistungsvertrag vereinbart. Bei unbestimmter Vertragsdauer erfolgt die Kündigung des Vertrages durch die Vertragsparteien mit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum letzten Tag eines jeden Kalenderjahres. Der Auftrag/ Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Bei Aufgabe (Verkauf, Auflösung des Mietvertrages) eines zu bewachenden Objektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum letzten Tag eines jeden Kalendermonates kündigen. Bei bloßer Standortverlegung ist die Kündigung des Vertragsverhältnisses unzulässig. Im Falle der Standortverlegung sind die Leistungen am neuen (verlegten) Standort fortzusetzen. Eine sofortige Auflösung des Dienstleistungsvertrages ist nur aus wichtigen Gründen möglich (z.B. Zahlungsverzug, Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Vertrages etc.). Die Auflösungserklärung muss mit eingeschriebenem Brief abgegeben werden. Aufträge/ Verträge können jederzeit durch eine Abstandszahlung in Höhe von 40 % der bis zum Laufzeitende fälligen Preise aufgehoben werden. Wurden zur Auftrags- / Vertragserfüllung Leistungen von Telekommunikationsunternehmen gebunden, richtet sich die Vertragslaufzeit jeweils nach deren gültigen Bestimmungen.

11. Subunternehmen

Die Beauftragung von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Auftrages/ Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Auftrages/ Vertrages im Übrigen nicht berührt.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Schwedt/Oder. Stand 07.08.2020

Hier sind wir zu Haus.

WDU Dienstleistung GmbH
Bahnhofstraße 9
16303 Schwedt/Oder

Telefon: 03332 433410
Telefax: 03332 433417

info@wenndannuns.de

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